Anforderungen an barrierefreie Webinhalte
WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines. Das World Wide Web Consortium (W3C) beschreibt darin, welche Anforderungen Webinhalte erfüllen sollen, damit Menschen mit Behinderungen sie nutzen können. Die Kriterien betreffen zum Beispiel Bildalternativen, Textkontraste, Formulare und die Tastaturbedienung. Der WCAG-Überblick des W3C ordnet die Richtlinien ein.
Die WCAG gliedern Barrierefreiheit in vier Prinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Robust bedeutet hier, dass Browser und Hilfsmittel die Inhalte zuverlässig auswerten können. Unter diesen Prinzipien stehen Richtlinien und konkrete Erfolgskriterien.
Jedes Erfolgskriterium hat eine Nummer, einen Namen und eine Stufe. Beim Befund „1.4.3 Kontrast (Minimum), AA“ geht es etwa um das Kontrastverhältnis von Text zu seinem Hintergrund. Die Nummer hilft dir, die genaue Anforderung und mögliche Ausnahmen nachzulesen. Die begleitenden W3C-Erklärungen enthalten Beispiele und Umsetzungstechniken. Eine dort beschriebene Technik ist eine mögliche Lösung; maßgeblich bleibt das Erfolgskriterium. Das erläutert das W3C im Aufbau der WCAG.
Die Stufen A, AA und AAA
Die Stufen bauen aufeinander auf. Für die jeweilige Konformitätsstufe gelten folgende Erfolgskriterien:
| Stufe | Erforderliche Erfolgskriterien |
|---|---|
| A | Alle Kriterien der Stufe A |
| AA | Alle Kriterien der Stufen A und AA |
| AAA | Alle Kriterien der Stufen A, AA und AAA |
Eine Konformitätsbewertung bezieht sich auf ganze Seiten. Gehört eine Seite zu einem mehrstufigen Vorgang, müssen alle zugehörigen Schritte die Anforderungen erfüllen. Das W3C beschreibt diese und weitere Bedingungen in den Konformitätsanforderungen.
Beispiel: Ein Shop kann ausreichende Kontraste haben und trotzdem an einem A-Kriterium scheitern, weil sich ein Bestellschritt mit der Tastatur nicht bedienen lässt. Ein bestandenes Einzelkriterium belegt deshalb keine Konformität mit einer ganzen Stufe. Auch ein automatisierter Punktwert lässt sich nicht in „AA“ übersetzen.
AAA enthält zusätzliche Anforderungen, etwa einen höheren Textkontrast. Das W3C empfiehlt AAA nicht als pauschale Vorgabe für ganze Websites, weil manche Inhalte nicht alle AAA-Kriterien erfüllen können. Einzelne AAA-Anforderungen können für deine Inhalte trotzdem sinnvoll sein.
WCAG 2.1 und WCAG 2.2
WCAG 2.1 erschien 2018, WCAG 2.2 erstmals 2023. Beide sind weiterhin W3C-Empfehlungen. Für neue und überarbeitete Webinhalte empfiehlt das W3C die neuere Fassung. Die Versionsübersicht erklärt ihren Zusammenhang.
WCAG 2.2 ergänzt neun Erfolgskriterien. Dazu gehören Anforderungen an verdeckte fokussierte Elemente, die Größe von Klickzielen und zugängliche Anmeldeverfahren. Das frühere Kriterium 4.1.1 zum Parsen von Markup wurde als überholt entfernt. Die übrigen Erfolgskriterien bleiben erhalten. Die W3C-Übersicht zu den Neuerungen beschreibt die Ergänzungen einzeln.
Bei einer Beauftragung oder Prüfung solltest du deshalb Version und Stufe nennen, zum Beispiel „WCAG 2.2, Stufe AA“. Welche Anforderungen rechtlich für ein Angebot gelten, hängt vom einschlägigen Recht und dem konkreten Angebot ab. Die Artikel zu BFSG und BITV erklären diese Begriffe.
WCAG-Bezüge im ClariSEO-Report
ClariSEO ordnet ausgewählten automatisierten Befunden WCAG-Kriterien zu. So kannst du eine Fundstelle fachlich einordnen und die passende Anforderung nachlesen. Der Barrierefreiheitscheck untersucht Quelltext und ergänzt Browserprüfungen ausgewählter Seiten.
Der Report prüft nicht sämtliche Erfolgskriterien und bescheinigt keine vollständige WCAG-Konformität. Prüfe ergänzend manuell, ob Bilder angemessen beschrieben sind, Dialoge mit der Tastatur funktionieren und Bestellvorgänge mit einem Screenreader gelingen. Nutze die Fundstellen für Korrekturen und prüfe anschließend die betroffenen Abläufe auf deiner Website.